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des WAA stehen unter folgenden Voraussetzungen selbst beringen.

Sie müssen beim Lebensministerium einen formlosen Antrag stellen.
Zwei bis drei Zeilen genügen, in dem sie ersuchen ihre nachgezüchteten Anhang A Vögel selbst zu beringen.

Vom Antrag bis zur Genehmigung kann es jedoch mehrere Monate dauern. Es erfolgt von Seiten des Ministeriums eine Anfrage bei der zuständigen Naturschutzabteilung ihrer Landesregierung. Diese kann von dem Antragsteller ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen Ist dies alles positiv erledigt, geht die Meldung zurück ans Lebensministerium und sie bekommen die Genehmigung zur Selbstberingung.

Die zweite Möglichkeit ist, dass ein Tierarzt in ihrer Gemeinde die Vögel beringt und ein Kennzeichnungsprotokoll auffüllt, unterschreibt und abstempelt.
Das Kennzeichnungsprotokoll dürfen sei, wenn sie die Genehmigung zur Selbstberingung haben, selbst ausfüllen und unterschreiben.

Eine weitere Möglichkeit wäre den nachgezüchteten Vogel einen Chip vom Tierarzt setzen zu lassen und die Chipnummer vom behandelnden Tierarzt ins Kennzeichnungsprotokoll eintragen zu lasen.
Mit dem Kennzeichnungsprotokoll können sie dann beim Lebensministerim um eine Cites -Bescheinigung ansuchen, diese Kosten zurzeit € 42. —
Die Tierklinik Sattledt unter der Leitung von Dr. med. vet. Gernot Werner-Tutschku hat hier jahrelange Erfahrung.

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