© Josef Spreitzer aus Ranten/Murau © Josef Spreitzer aus Ranten/Murau

Auf Grund von Erfahrungswerten bezüglich der Volieren Größe von Auerwild von einigen Züchtern hat die IVÖ beim Ministerium BMSGK – Gesundheit eine Anfrage gestellt.

Es ging darum, wo das Auerwild eingestuft wird. Es gib für Hühnervögel vier vorgeschriebenen Volierengrößen.

  1. für sehr kleine Hühnervögel (z.B. Wachteln) 2 m² - 2 m Höhe pro Paar
  2. für kleinen Hühnervögel (z.B. Frankoline) 4 m² - 2 m Höhe pro Paar
  3. für mittelgroße bis Hühner pro Paar 4 m² - 2,5 m Höhe
  4. für sehr große Hühner (z.B. Pfaue) pro Paar 18 m² - 3 m Höhe

Nach Aussage von mehreren Auerwildzüchtern ist für Auerwild die Volierenhöhe mitunter mit 3 m zu hoch, weil diese Vögel bei Erschrecken senkrecht starten und hier eine Gefahr durch Verletzung,

z. B. Genickbruch gegeben ist.

Nun ist das Auerwild im Tierschutzgesetzt speziell nicht angeführt, wohin es gehört, darum die Anfrage der IVÖ, wo es einzustufen ist.

In der Sitzung des Vollzugsbeirates vom 25. November 2021, wurde nach Einholung von Expertenmeinungen beschlossen, dass das Auerwild zu den sehr großen Hühnervögeln gezählt wird.

Leider wurden die Bedenken der IVÖ und der Auerwildzüchter nicht berücksichtigt!

Ich selbst habe in den 1980iger Jahren Auerwild gehalten und gezüchtet. Meine Voliere war ca. 25 m² groß und 2 m hoch. Ich habe die Außenvoliere mit Tannenreisig (Taxen) abgedeckt. Gerade wenn die Vögel neu sind, besteht die Gefahr, dass sie sich erschrecken und auffliegen, also sollte man hier durch Abdecken vorsorgen.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Walter Fuchs

Gf. der IVÖ

Das Auerhahn Foto wurde uns dankenswerter Weise von Herrn Josef Spreitzer aus Ranten/Murau zur Verfügung gestellt.

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